Private
Public Access
16 lines
756 B
Markdown
16 lines
756 B
Markdown
# Modul `preview/`
|
|
|
|
Die Blender-Szenen illustrieren das Konzept; sie sind kein Nachweis für
|
|
echte Mechanik oder Personenerkennung.
|
|
|
|
- `README.md` und die Unterordner `v2/`, `v3/`, `v4/` beschreiben die
|
|
jeweiligen Fassungen. Neue Fassungen mit Ziel, Änderungen und tatsächlich
|
|
geprüften Bildern/Videos dokumentieren.
|
|
- Bearbeitbare `.blend`-Szenen sind Git-Quellen. Gerenderte Bilder, Videos,
|
|
Tondateien und `.blend1`-Backups liegen nur lokal; sie werden durch
|
|
`.gitignore` ausgeschlossen.
|
|
- Reproduktions- und Prüfscripte liegen unter `tools/`; Pfade in den
|
|
README-Dateien aktuell halten.
|
|
- Bildprüfung, vollständigen Videorender und reale Hardwareprüfung klar
|
|
getrennt ausweisen. Ein Standbild belegt keine Bewegung im fertigen Video.
|